Energieausweis

Energieausweis – Pflicht ab 01.05.2014! Infos für Verkäufer, Vermieter

Ab dem 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft

Was bedeutet das für Sie (als Eigentümer, Vermieter, Verkäufer, Verpächter)?

Bei einem Verkauf oder einer Vermietung von Immobilien müssen in allen kommerziellen Immobilienanzeigen ab dem 01.05.2014 bestimmte Pflichtangaben zu den energetischen Kennwerten gemacht werden, sofern ein Energieausweis vorliegt*.
*Liegt noch kein Energieausweis vor, ist ein Verzicht auf die Angabe der energetischen Kennwerte in der Anzeige möglich. Eine Vorlagepflicht des Ausweises besteht jedoch spätestens zur Besichtigung.

Die Energiekennwerte sind auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
Mit der Angabe der Energieeffizienzklasse des Gebäudes im Energieausweis soll seine Bedeutung als Informationsinstrument für Verbraucher gestärkt werden.
Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer bzw. neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden und von anders genutzten Gebäuden wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher. Zukünftig muss dazu jedem Immobilieninteressenten bei Verkauf oder Vermietung die Einsicht in den Energieausweis für das bestehende Gebäude gewährt werden. Welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie benötigen erfahren Sie bei uns, schnell und bequem.

Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis: Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den Energiebedarf einer Immobilie wieder. Unter Normbedingungen wird der individuelle Bedarf des Gebäudes berechnet und orientiert sich dabei an den verwendeten Baumaterialien, der Größe der Immobilie wie auch der Anlagentechnik. Dabei stehen diese Werte in Unabhängigkeit von der Zahl der Bewohner und deren individuellen energetischen Gebrauchsgewohnheiten. Auf diese Weise werden objektiv Werte wieder gegeben, die es ermöglichen, einen neutralen Vergleich zwischen unterschiedlichen Gebäuden vorzunehmen. Hinzu kommt, dass eine informative Ausgangsbasis geschaffen wird, um eine gezielte Energieberatung in Bezug auf eine Sanierung in Anspruch zu nehmen. Für neu errichtete Gebäude, für An- und Ausbauten und Modernisierungen gilt, dass im Verlauf einer Berechnung durch einen Ingenieur der Energieausweis auf der Basis des errechneten Energiebedarfs erstellt werden muss.

Verbrauchsausweis: Anders konzipiert dagegen ist der verbrauchsorientierte Energieausweis. Dieser wird auf der Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erstellt. Der Verbrauchsausweis gibt wieder, wie stark der Energieverbrauch unter anderem vom spezifischen Nutzerverhalten und den Witterungseinflüssen abhängig ist. Daher kann der Verbrauch stark von den Daten abweichen, die der bedarfsorientierte Ausweis angibt.

 

Wichtig: Der Eigentümer, nicht der Makler, ist zur Vorlage und Veröffentlichung dieser Daten verpflichtet und muß im Verstoßfall, spätestens nach der Übergangsfrist ab 01.05.2015, mit Geldbußen bis zu 15 000.-€ rechnen.

Gern übernehmen wir für Sie die Organisation des Energieausweises, der über unsere Kooperationspartner erstellt wird.

Bei Vermarktung der Immobilie übernehmen wir die Kosten des bedarfsorientierten Ausweises. Für Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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